GRENZWERTE

Das sagen Behörden zum Lärm.

Wie bereits erwähnt, ist es schwierig, Lärm genau zu definieren. Die Aussage "Lärm ist störender Schall" sagt ja nicht aus, wie laut eine Party sein darf oder welche Richtwerte ein Sägewerk einhalten sollte. Deshalb gibt es als rechtliche Grundlage Richtwerte, welche die Behörden zum Lärmschutz durchsetzen. Weiter unten siehst du eine Tabelle für Erholungs-, Wohn- und Industriegebiete mitsamt Grenzwerten. Sie sind in dB angegeben.

Diese Werte gelten für Strassen- und Eisenbahnlärm. Wie du sehen kannst, gibt es verschiedene Empfindlichkeitsstufen. In Industriezonen, wo eher mehr Lärm herrscht und gearbeitet wird, stört eine laute Strasse weniger, als in einem Wohngebiet.


Die Werte

Planungswert: Vor dem Bau eines Gebäudes gilt dieser Wert als Richtlinie um bereits im Vorfeld Lärm zu verhindern.

Immissionsgrenzwert: Die Schädlichkeitsgrenze. Überschreitet z.B. eine Autobahn diesen Wert, gilt sie als sanierungspflichtig.

Alarmwert: Wird dieser Wert nicht eingehalten, so müssen z.B. Gebäudeeigentümer Lärmschutzfenster einbauen.

 

Empfindlichkeitsstufe
(ES) 
Planungswert
(PW)
In dB(A) 
Immissionsgrenzwert
(IGW)
In dB(A)  
Alarmwert
(AW)
In dB(A)  
   Tag Nacht  Tag  Nacht  Tag Nacht 
Erholung  50 40  55  45  65   60
II Wohnen 55  45  60  50  70  65 
III  Wohnen/Gewerbe 60  50  65  55  70  65 
IV  Industrie 65  55  70  60  75  70