GRENZWERTE
Das sagen Behörden zum Lärm.
Wie bereits erwähnt, ist es schwierig, Lärm genau zu definieren. Die Aussage "Lärm ist störender Schall" sagt ja nicht aus, wie laut eine Party sein darf oder welche Richtwerte ein Sägewerk einhalten sollte. Deshalb gibt es als rechtliche Grundlage Richtwerte, welche die Behörden zum Lärmschutz durchsetzen. Weiter unten siehst du eine Tabelle für Erholungs-, Wohn- und Industriegebiete mitsamt Grenzwerten. Sie sind in dB angegeben.
Diese Werte gelten für Strassen- und Eisenbahnlärm. Wie du sehen kannst, gibt es verschiedene Empfindlichkeitsstufen. In Industriezonen, wo eher mehr Lärm herrscht und gearbeitet wird, stört eine laute Strasse weniger, als in einem Wohngebiet.
Die Werte
Planungswert: Vor dem Bau eines Gebäudes gilt dieser Wert als Richtlinie um bereits im Vorfeld Lärm zu verhindern.
Immissionsgrenzwert: Die Schädlichkeitsgrenze. Überschreitet z.B. eine Autobahn diesen Wert, gilt sie als sanierungspflichtig.
Alarmwert: Wird dieser Wert nicht eingehalten, so müssen z.B. Gebäudeeigentümer Lärmschutzfenster einbauen.
Empfindlichkeitsstufe (ES) |
Planungswert (PW) In dB(A) |
Immissionsgrenzwert (IGW) In dB(A) |
Alarmwert (AW) In dB(A) |
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Tag | Nacht | Tag | Nacht | Tag | Nacht | ||
I | Erholung | 50 | 40 | 55 | 45 | 65 | 60 |
II | Wohnen | 55 | 45 | 60 | 50 | 70 | 65 |
III | Wohnen/Gewerbe | 60 | 50 | 65 | 55 | 70 | 65 |
IV | Industrie | 65 | 55 | 70 | 60 | 75 | 70 |