SCHIESSEN
Schiesslärm –
Ein aufkommendes Problem.
Der akustische Störbereich einer Schiessanlage kann sich je nach Wetter und Gelände auf mehrere Kilometer um das Schützenhaus ausweiten. Daher befinden sich die Anlagen normalerweise ausserhalb der Gemeinde, um die Lärmbelastung des Wohngebiets möglichst gering zu halten und um ausreichend Platz für die Schussbahnen zu haben. Durch die zunehmende Siedlungsdichte sind die Bauzonen für Wohngebäude jedoch immer näher an die einst abgelegenen Schiessstände gerückt. In Kombination mit dem neuen, flächendeckenden Berechnungsverfahren sonARMS (Stand der Technik, Anhang 2 LSV) führt dies dazu, dass bei bestehenden, bereits sanierten Schiessanlagen Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Daher sollen bis 2025 bei militärischen und zivilen Schiessanlagen Lärmsanierungsarbeiten durchgeführt werden. Dies beinhaltet Massnahnahmen zur Minimierung der Schallausbreitung, aber auch begrenzte Schiessaktivität in den jeweiligen Anlagen.